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Aufbau- und Pilotphase Diese Bedingungen beschreiben bereits die vorgesehene Zahlungs- und Löschregel. Über die öffentliche Webseite sind derzeit noch keine verbindlichen Bestellungen oder Zahlungen möglich.

Rechtliches · Fassung 13. September 2026 · Prepaid

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparente Regeln für vorausbezahlte Nutzungszeiten, Guthaben, Verlängerung und Datenhaltung.

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Bedingungen gelten für künftig entgeltlich bereitgestellte WawiWerk-Kundenkonten und die darüber gebuchten Server-, Cloud-, Webhosting-, E-Mail- und Betreuungsleistungen. Während der ausdrücklich gekennzeichneten Aufbau- und Pilotphase stellt die öffentliche Webseite noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt erst nach Prüfung, ausdrücklicher Annahme durch WawiWerk und Bestätigung durch den Kunden zustande.

2. Prepaid, Zahlungsintervalle und Guthaben

WawiWerk-Leistungen werden grundsätzlich im Voraus bereitgestellt. Kunden wählen ein monatliches, vierteljährliches oder jährliches Zahlungsintervall. Der im Kundenportal ausgewiesene Intervallpreis wird erst nach einer bestätigten Zahlung als Guthaben verbucht und bei einer wirksamen Verlängerung vom Guthaben abgezogen. Eine Browser-Weiterleitung allein gilt nicht als Zahlungsbestätigung.

Die PayPal-Weiterleitung kann, soweit PayPal sie für den konkreten Vorgang anbietet, auch eine Gastzahlung ohne PayPal-Konto über unterstützte Kredit- oder Debitkarten ermöglichen. Ob eine bestimmte Karte – einschließlich einer Visa- oder Mastercard-Prepaidkarte – angenommen wird, entscheidet der Zahlungsdienstleister beziehungsweise Kartenausgeber im Zahlungsvorgang. Eine allgemeine Einlösbarkeit beliebiger Guthaben- oder Geschenkkarten wird nicht zugesagt.

Nicht verbrauchtes Geldguthaben verfällt nicht automatisch. Es wird für spätere Verlängerungen geführt und auf berechtigtes Verlangen nach den anwendbaren gesetzlichen und zahlungsdienstrechtlichen Regeln ausbezahlt. WawiWerk führt keine Zahlungsinstrumente oder PayPal-Passwörter des Kunden.

3. Verlängerung und Kündigung

Die automatische Verlängerung kann im Kundenportal ein- oder ausgeschaltet werden. Sie wird nur ausgeführt, wenn sie aktiviert ist, ausreichend Guthaben vorhanden ist und die Verlängerung technisch protokolliert werden kann. Privatkunden erhalten spätestens 14 Tage vor dem Ende des laufenden Zeitraums eine gesonderte Nachricht mit Enddatum, Intervall und Preis. Ohne diese nachweisbare Ankündigung wird bei Privatkunden keine automatische Guthabenabbuchung vorgenommen.

Die Deaktivierung der automatischen Verlängerung gilt als ordentliche Beendigung zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums. Bei monatlicher Zahlung ist damit eine monatliche Beendigung möglich. Wer ein vierteljährliches oder jährliches Intervall gewählt hat, kann die nächste Verlängerung jederzeit abstellen; der bereits bezahlte feste Zeitraum bleibt bis zu seinem Ende aktiv.

4. Ende der bezahlten Zeit und Datenhaltung

Ist die Verlängerung deaktiviert oder reicht das Guthaben am Enddatum nicht aus, endet der Leistungszugang mit dem Ablauf des bezahlten Zeitraums. Dadurch entsteht keine neue Entgeltforderung und es fallen keine Mahnkosten an. WawiWerk informiert den Kunden über das Ende und sichert die operativen Konto-, Server-, Cloud-, Website- und Supportdaten noch einen Monat. Eine rechtzeitig bestätigte Aufladung und Reaktivierung beendet die Löschvormerkung.

Vierzehn Tage vor dem Ende dieser Datenhaltefrist wird eine letzte deutliche Nachricht versendet. Nach Ablauf der einmonatigen Datenhaltefrist werden die operativen Daten nur gelöscht, wenn diese Vertragsfassung nachweislich angenommen wurde, die Mitteilungen erfolgreich protokolliert wurden, keine Reaktivierung erfolgt ist und kein auszahlbares Restguthaben besteht. Bestehende Pilot- oder Altverhältnisse werden nicht rückwirkend allein durch Veröffentlichung dieser Fassung einbezogen.

5. Gesondert vereinbarte Rechnungskonten

Nur wenn WawiWerk mit einem Geschäftskunden ausdrücklich eine nachträgliche Rechnungszahlung vereinbart, gilt anstelle des Prepaid-Modells der im Kundenportal ausgewiesene Mahnablauf: kostenlose Zahlungserinnerung mit sieben Kalendertagen offenem Zugang, danach erste Mahnung mit Sperre und weiterer Sieben-Tage-Frist sowie anschließend zweite und letzte Mahnung mit 14-tägiger Schlussfrist. Die automatisierte Pauschale beträgt im reinen Unternehmergeschäft insgesamt 5 Euro ab der ersten und insgesamt 10 Euro ab der zweiten Stufe; die Beträge werden nicht addiert. Weitergehende Kosten werden nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt. Für Prepaid-Verhältnisse und Privatkunden gelten diese automatischen Pauschalen nicht.

6. Erstattungen und zwingende Rechte

Allein die freiwillige Nichtnutzung eines mangelfrei bereitgestellten und bereits begonnenen bezahlten Zeitraums begründet – soweit gesetzlich zulässig – keinen Anspruch auf eine anteilige Preisrückerstattung. Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs-, Preisminderungs-, Kündigungs- und Erstattungsrechte bleiben vollständig unberührt. Das gilt insbesondere auch für Rückzahlungen für zukünftige Zeiträume, wenn sie nach zwingendem Recht geschuldet sind. Geldguthaben wird nicht allein wegen Zeitablaufs einbehalten.

7. Löschumfang und gesetzliche Aufbewahrung

Der operative Löschlauf umfasst insbesondere Portalzugang, aktive Supporttickets und interne Freigaben, virtuelle Server samt Datenträgern, Cloud-Konto und Cloud-Inhalte, gehostete Websites samt dienstbezogenen Sicherungen, Einrichtungsdateien, Domainbindungen und dienstbezogene Einstellungen. Der Kunde sollte benötigte Inhalte spätestens vor Ablauf der angekündigten Datenhaltefrist sichern; nach erfolgreichem Löschlauf ist eine Wiederherstellung regelmäßig nicht möglich.

Ausgenommen sind Daten, die WawiWerk aufgrund zwingender gesetzlicher Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten weiterhin benötigt, insbesondere Rechnungen, Buchungsbelege, geschäftliche Korrespondenz und ein minimaler Nachweis über Vertragsannahme, Ankündigungen, Beendigung und Löschlauf. Diese Daten werden vom laufenden Kundenbetrieb getrennt, zweckbeschränkt und nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Frist gelöscht.

8. Betreuungsguthaben und Kontakt

Im Tarif enthaltene Betreuungszeit wird auch bei vierteljährlicher oder jährlicher Vorauszahlung monatlich neu bereitgestellt. Nicht genutzte Betreuungsminuten werden am persönlichen Monatsstichtag nicht übertragen. Arbeitszeit wird ausschließlich während aktiver Bearbeitung eines Supporttickets automatisch dem Kundenkonto zugeordnet.

Fragen zu Guthaben, Verlängerung, Sperre oder Löschvormerkung sind unverzüglich an office@wawiwerk.at zu richten. Die ergänzende Rücktrittsinformation für Privatkunden ist zu beachten.

Rechtliches

Fassung vom 13. September 2026.

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